Anerkennungen & Einstufung in höhere Fachsemester
Sie haben die Möglichkeit sich Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen (auf Antrag) für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften anerkennen zu lassen.
Wir unterscheiden dabei zwischen Prüfungsleistungen, die vor einem Hochschul- und oder Studiengangswechsel oder während eines Auslandssemesters innerhalb des Studiums im aktuellen Studiengang erworben wurden.
In anderen Studiengängen erworbene Prüfungsleistungen können auf Antrag für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht die ersetzt werden sollen.
Anerkennungsanträge können per Email eingereicht werden.
Bitte übersenden Sie hierzu bis zum Ablauf der angegebenen Frist des jeweiligen Semesters (siehe Terminplan) das ausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsformular (s.o.) als Pdf-Datei mit allen notwendigen Unterlagen (Transcript, Modulbeschreibung(en) in einzelnen PDFs, nicht zusammengefasst; nicht das komplette Modulhandbuch(!)) per E-Mail an vwlpa@uni-bonn.de.
Anerkennung ausschließlich auf Antrag
Studierende können sich semesterweise dazu entscheiden, die Anerkennung einzelner Studienleistungen zu beantragen. Der Prüfungsausschuss legt für jedes Semester fest, bis zu welchen Zeitpunkt im Semester ein Anerkennungsantrag eingereicht werden kann. Anträge, die nach dem bekannt gegebenen Enddatum eingereicht werden, können erst für das darauffolgende Semester berücksichtigt werden. Wird zwischen der zur Anerkennung beantragten und der zu ersetzenden Prüfungsleistung kein wesentlicher Unterschied festgestellt, so wird die Leistung anerkannt und ohne Benotung, bei bestandenen Prüfungsleistungen, mit dem Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Eine automatische Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt nicht. Es erfolgt keine Anerkennung von Fehlversuchen.
Versagung der Einschreibung/Aufnahme des Studiums in Bonn nicht möglich
Die Einschreibung ist zu versagen, wenn der oder die Studierende in dem gewählten Studiengang in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; das gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen.
Sollten Zweifel daran bestehen, ob es sich bei dem gewählten Studiengang um den gleichen oder einen Studiengang mit erheblicher inhaltlicher Nähe handelt, bitten wir vor der Einschreibung Kontakt mit uns aufzunehmen.
Bitte wählen Sie entsprechend Ihrer Vorstudien aus, welche Modulprüfung Sie in welchem Formular eintragen.
Damit Sie Ihre Vorstudien den Bonner Modulen besser zuordnen können, stehen Ihnen auf den Fachbereichsseiten die Modulhandbücher des B.Sc. in Volkswirtschaftslehre der Universität Bonn zur Verfügung.
Falls für Sie noch die Bachelorprüfungsordnung 2016 gelten sollte, kontaktieren Sie uns bitte. Wir senden Ihnen die Anerkennungsformulare dann zu.
- Anerkennungsformular Econometrics and Statistics
- Anerkennungsformular Financial Economics
- Anerkennungsformular Macroeconomics and Public Economics
- Anerkennungsformular Management and Applied Microeconomics
- Anerkennungsformular Microeconomic Theory
- Anerkennungsformular Jura- und Law and Economics-Module in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich
- Anerkennungsformualr Agrarwissenschaften- und AFECO-Module in den fachgebundenen Wahlpflichtbereich
- Anerkennungsformular Freier Wahlpflichtbereich
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Bitte benutzen Sie die Formulare für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre
Bitte benutzen Sie die Formulare für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre.
Bitte wählen Sie entsprechend Ihrer Vorstudien aus, welche Modulprüfung Sie eintragen.
Abhängig von Ihrem Studiengang ist eine Anerkennung auf verschiedene Module denkbar. Bitte beantragen Sie eine Anerkennung nur auf die Module, die auch für Ihren Studiengang zur Verfügung stehen.
Damit Sie Ihre Vorstudien den Bonner Modulen besser zuordnen können, steht Ihnen auf den Fachbereichsseiten das Modulhandbuch des B.Sc. in Volkswirtschaftslehre der Universität Bonn zur Verfügung.
Hier finden Sie das entsprechende Anerkennungsformular.
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Auch für Studierende, die Mathematik studiert haben oder gleichzeitig für Volkswirtschaftslehre bzw. Wirtschaftswissenschaften und Mathematik eingeschrieben sind (sog. Doppelfächler*innen), gilt, dass Prüfungsleistungen auf Antrag und ohne Note (bei bestandenen Prüfungsleistungen) mit dem Vermerk „bestanden“ für den B.Sc. in Volkswirtschaftslehre oder die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden (s.o. Punkte „Anerkennungen auf den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre bzw. die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften“, „Bewerbung für höhere Fachsemester“).
- Mathematik: Anerkennungen im Pflicht- bzw. fachgebundenen Wahlpflichtbereich
Falls Sie einen Anerkennungsantrag stellen (s.o.), werden in der Mathematik erbrachte Prüfungsleistungen im Pflicht- bzw. fachgebundenen Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre wie folgt anerkannt.
- Analysis I nach Wahl als Pflichtmodul Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaften A oder im freien Wahlpflichtbereich
- Lineare Algebra I als Pflichtmodul Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaften B
- Einführung in die Statistik oder Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie als Pflichtmodul Grundzüge der Statistik B
- Stochastische Prozesse oder Grundzüge der stochastischen Analysis im fachgebundenen Wahlpflichtbereich als Stochastische Modelle
Achtung! Studierende der Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften müssen die für sie geltenden Modulkataloge überprüfen, ob die erwähnten Module Teil des für sie geltenden Studienangebots sind.
Bitte beachten Sie, dass auch Anerkennungen in den freien Wahlpflichtbereich ausschließlich auf Antrag erfolgen.
Bitte bewerben Sie sich grundsätzlich für das 1. Fachsemester.
Studierende, die sich nur für ein höheres Fachsemester bewerben und eine Semestereinstufung in ein höheres Fachsemester benötigen, haben nicht mehr die Wahl, sich gegen eine Anerkennung der bereits erbrachten Prüfungsleistungen zu entscheiden. Die Anerkennungsentscheidung für die Einstufung kann nicht unabhängig von der späteren tatsächlichen Anerkennung für das Studium betrachtet werden.
Die Semestereinstufung bzw. Höherstufung erfolgt in ein Semester, dessen Zahl sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen ECTS-Leistungspunkte im Verhältnis zu dem Gesamtumfang der im jeweiligen Studiengang insgesamt erwerbbaren ECTS-Leistungspunkte ergibt.