Überführungsregelungen PO 2024

Inkrafttreten der Prüfungsordnung 2024 für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre sowie für die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften (Zweifach und Begleitfach)

Zum Wintersemester 2024/25 tritt eine Neufassung der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre sowie der Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften (BPO 2024 - Prüfungsordnung vom 24.06.2024) in Kraft.
Studierende, die das Studium bereits vor dem Wintersemester 2024/2025 aufgenommen haben, können auf Antrag in die Prüfungsordnung 2024 wechseln. Hierfür wird jedes Semester ein Stichtag festgelegt, zu dem der Antrag (demnächst hier) eingereicht werden muss.

  • Antragszeitraum für das Wintersemester 2024/25: voraussichtlich 01.10.2024 - 31.10.2024
  • Antragszeitraum für das Sommersemester 2025: voraussichtlich 10.02.2025 - 30.04.2025 (Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.)

Ganz unten auf dieser Webseite finden Sie den Link auf das Formular, mit dem Sie den Wechsel der Prüfungsordnung beantragen können. Bitte lesen Sie sich die hier veröffentlichten Informationen vorher aufmerksam durch.

Ia. Neuerungen für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

  1. Der Pflichtbereich wird von 105 LP auf 66 LP verkleinert und neu strukturiert.
  2. Pflichtmodule werden in deutscher und in englischer Sprache angeboten.
  3. Der fachgebundene Wahlpflichtbereich wird deutlich von 45 LP auf 90 LP vergrößert.
  4. Die Leistungspunkte pro Modul werden von 7,5 LP auf 6 bzw. 9 LP angepasst.
  5. Alle Module des fachgebundenen Wahlpflichtbereichs haben 6 LP.
  6. Der freie Wahlpflichtbereich wird von 15 LP auf 12 LP verkleinert.
  7. Die Bachelorarbeit erhält ein Gewicht von 12 LP statt 15 LP.
  8. Es werden optionale Schwerpunkte angeboten.
  9. Eine Einschreibung für das 1. Fachsemester ist nur noch zum Wintersemester möglich.

Ib. Neuerungen für die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften (Zweifach und Begleitfach)

  1. Zweifach Wirtschaftswissenschaften:
    - Der Pflichtbereich hat nur noch zwei Module. Der Umfang von 18 Leistungspunkten bleibt.
    - Pflichtmodule werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.
    - Der "Wahlpflichtbereich 1" hat einen geänderten Modulkatalog.
    - Die Leistungspunkte pro Modul werden von 7,5 LP auf 6 bzw. 9 LP angepasst.
    - Das Modul "Methodische Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften" entfällt in der PO 2024. Bei einem Wechsel der Prüfungsordnung erscheint dieses Modul auf dem Transcript und Zeugnis, hat aber keinen Einfluss auf die Gesamtnote und die Leistungspunkte des Moduls bleiben unberücksichtigt.
  1. Begleitfach Wirtschaftswissenschaften:
    - Das Pflichtmodul "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" bekommt 9 LP.
    - Pflichtmodule werden in deutscher und englischer Sprache angeboten.
    - DIe Leistungspunkte pro Modul werden von 7,5 LP auf 6 bzw. 9 LP angepasst.

IIa. Übersicht über den Studienverlauf für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (BPO 2024)

Studienverlaufsplan BA
© Econ Uni Bonn

IIb. Übersicht über den Studienverlauf für die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften (BPO 2024)

Vergleich 2Fach PO16 und PO24 für Webseite Pamt.PNG
© Econ Uni Bonn
Vergleich BF PO16 und PO24 für Webseite Pamt.PNG
© Econ Uni Bonn

III. Zielgruppe

  • Alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 2024/2025 aufnehmen, studieren nach der Prüfungsordnung 2024. Eine Einschreibung in die Prüfungsordnung 2016 erfolgt nicht mehr.
  • Ein Wechsel der Prüfungsordnung ist nur möglich, sofern die Sprachvoraussetzungen der BPO 2024 erfüllt sind. Hierfür sind Deutsch- und Englisch-Kenntnisse auf B 2 Niveau notwendig. Englisch-Kenntnisse sind z.B. vorhanden, sofern Sie Ihr Abitur in Deutschland absolviert haben. Sofern Sie das Abitur nicht in Deutschland erworben haben, müssen Sie die Sprachkenntnisse separat nachweisen (z.B. durch die üblichen Englisch-Sprachtests wie TOEFL oder IELTS). Folgende Englischkenntnisse werden ohne weitere Nachfrage akzeptiert: https://www.uni-bonn.de/de/studium/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/englischkenntnisse-b2
  • Für die Studierenden, die die Bachelorarbeit bereits angemeldet haben, ist ein Wechsel ausgeschlossen (nur Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre).
    Ein Wechsel ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Studiengang in der PO 2016 oder früher endgültig nicht bestanden sein sollte.

Für alle anderen Studierenden ist ein Wechsel möglich.

  • Ein Wechsel der Prüfungsordnung ist für Bachelorstudierende der Prüfungsordnung 2016 sinnvoll, die noch am Anfang Ihres Studiums stehen.
  • Für Studierende, die bereits einen Großteil der Pflichtmodule der Prüfungsordnung 2016 absolviert haben, ist ein Wechsel in der Regel nicht vorteilhaft.
  • Um die Prüfungsordnung zu wechseln, muss ein schriftlicher Antrag an den Volkswirtschaftlichen Prüfungsausschuss gestellt werden. Eine Antragsstellung ist jedes Semester zum bekannt gemachten Stichtag (i.d.R. Ende Oktober bzw. Ende April, s.o.) möglich.

IV. Überführungsregelungen - Grundsatzregeln

1. Fehlversuche

Bisher in Pflichtmodulen, im fachgebundenen Wahlpflichtbereich (Bachelorstudiengang VWL) oder Wahlpflichtbereich (Bachelorteilstudiengänge WiWi) vorhandene Fehlversuche werden gestrichen. Bei einem Wechsel werden keine Fehlversuche übertragen. Im Fall des endgültigen Nichtbestehens eines Pflichtmoduls der PO 2016 und dem damit verbundenen Verlust des Prüfungsanspruchs im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre oder in den Bachelorteilstudiengängen Wirtschaftswissenschaften ist ein Wechsel in die PO 2024 nicht möglich.

2. bestandene Prüfungsleistungen

Bestandene Prüfungsleistungen werden ohne Wahlmöglichkeit von der PO 2016 in die PO 2024 übertragen.

Sofern das Modul "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" der PO 2016 noch benotet sein sollte, entfällt die Note bei einem Wechsel in die PO 2024 und der Status des Moduls ist "bestanden". Eine Berücksichtigung bei der Gesamtnotenberechnung in der PO 2024 erfolgt damit nicht.

3. Änderung der Leistungspunkte

Bereits in der PO 2016 absolvierte und in der PO 2024 äquivalent vorhandene Pflichtmodule werden mit den Leistungspunkten der PO 2024 übertragen.

Pflichtmodule ohne Äquivalent und/oder fachgebundene Wahlpflichtmodule (nur Bachelor VWL) oder Module des Wahlpflichtbereichs (nur Bachelorteilstudiengänge WiWi) der PO 2016 können in die PO 2024 einzeln  (7,5 LP -> 6 LP) oder geclustert (2x7,5 LP -> 2x9 LP) übertragen werden.

-> Geclustert werden können:
- Pflichtmodule ohne Äquivalent  zusammen (z.B. Mikro B und Makro A)
- ein Pflichtmodul ohne Äquivalent mit einem Wahlpflichtmodul (z.B. Mikro B und Bankmanagement)
- 2 Wahlpflichtmodule zusammen (z.B. Bankmanagement und Spieltheorie)
 -im Zweifach Wirtschaftswissenschaften können Wahlpflichtmodule beider Wahlpflichtbereiche miteinander geclustert werden (z.B. Statistik A mit Finanzmärkte und -institutionen)
- im Zweifach Wirtschaftswissenschaften kann das Modul BWL IuF nicht geclustert werden, da es auf Finanzen I und II mit insg. 9 LP übertragen wird.

Hinweis: Die geclusterten Module werden mit einem Kennzeichen versehen (wahrscheinlich ein Zusatztext), um die abweichenden Leistungspunkte (hier dann 9 LP statt 6 LP) zu erklären.

Gem. Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.11.2024 können nur Prüfungen gem. den Überführungsregelungen geclustert werden, die bis zum 30.09.2025 erbracht sind. D.h. das Clustern von Modulen ist letztmalig bei einem Wechsel der Prüfungsordnung im Oktober 2025 möglich. Danach entfällt die Möglichkeit des Clusterns im fachgebundenen Wahlpflichtbereich und alle Module werden mit 6 LP übertragen.

4. Freier Wahlpflichtbereich (nur Bachelorstudiengang VWL)

Bereits bestandene Module werden mit Fehlversuchen übertragen. Sind mehr als die notwendigen 12 LP erreicht, werden alle Module übertragen und die erreichten Leistungspunkte gewichtet und skaliert.


V. Überführungsregelungen – konkrete Äquivalenzen (für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre und die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften)

Die Pflichtmodule der PO 2016 werden wie folgt in die PO 2024 übertragen (auch für die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Angaben in Klammern zum Bereich gelten nur für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre):

  • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre -> Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften A -> Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften I (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften B -> Mathematische Methoden der Wirtschaftswissenschaften II (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Statistik A -> Angewandte Datenanalyse (6 LP - Pflichtbereich)
  • Statistik B -> Statistik (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mikroökonomik A -> Mikroökonomik I (9 LP - Pflichtbereich)
  • Mikroökonomik B -> Mikroökonomik II (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • BWL: Investition und Finanzierung -> Finanzen I und Finanzen II (6 LP und 3 LP - Pflichtbereich)
  • BWL: Theorie der Unternehmung -> Organisation und Management (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Ökonometrie -> Ökonometrie (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Makroökonomik A -> Makroökonomik II (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Makroökonomik B -> Makroökonomik I (9 LP - Pflichtbereich)
  • Finanzmärkte und Finanzinstitutionen -> Finanzmärkte und Finanzinstitutionen (6 LP - Wahlpflichtbereich)
  • Wissenschaftliches Arbeiten -> Wissenschaftliches Arbeiten (6 LP - Pflichtbereich)

Fachgebundene Wahlpflichtmodule oder Wahlpflichtmodule können auf das entsprechende Modul der PO 2024 (einzeln oder geclustert, s.o.) übertragen werden. Sofern das Modul dauerhaft nicht mehr angeboten wird, erfolgt ein Übertrag auf einen Platzhalter (sog. Dummy). Hier finden Sie die Äquivalenztabelle zum Download.
Gem. Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.11.2024 können nur Prüfungen gemäß den Überführungsregelungen geclustert werden, die bis zum 30.09.2025 erbracht sind. D.h. das Clustern von Modulen ist letztmalig bei einem Wechsel der Prüfungsordnung im Oktober 2025 möglich. Danach entfällt die Möglichkeit des Clusterns im fachgebundenen Wahlpflichtbereich und alle Module werden mit 6 LP übertragen.


VI. Übersicht Schwerpunkte (gilt nur für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre)

Im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre werden 7 Schwerpunkte angeboten, die automatisch auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, wenn eine Mindestanzahl an Leistungspunkten in Modulen, die diesem Schwerpunkt zugeordnet sind, erreicht ist (detaillierte Infos hier).

  • Quantitative Economics
  • Wirtschaftspolitik
  • Unternehmen und Finanzierung
  • Märkte und Strategien
  • Data Science
  • Wirtschaft und Recht
  • Verhaltensökonomik

VII. Verbleib in Prüfungsordnung 2016 (für den Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre und die Bachelorteilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften)

  1. Es wird gewährleistet, dass ein Weiterstudium nach der Prüfungsordnung 2016 möglich ist.
  2. Studierende, die das Studium gemäß Prüfungsordnung 2016 aufgenommen haben und noch nicht alle Prüfungen abgelegt haben, können ihr Studium nach der Prüfungsordnung 2016 mit der Maßgabe fortsetzen, dass die Lehrveranstaltungen der PO 2016 durch die unter V. aufgelisteten Lehrveranstaltungen (s. Tabelle) der PO 2024 ersetzt werden.
  3. Das Studium in der Prüfungsordnung 2016 muss bis zum 30.09.2028 beendet werden. Der Prüfungsausschuss kann diese Frist auf begründeten Antrag um sechs Monate verlängern. Mit Ablauf dieses Stichtags werden alle in der PO 2016 verbliebenen Studierenden automatisch in die PO 2024 überführt.
  4. Beim Verbleib in der Prüfungsordnung 2016 können Lehrveranstaltungen in Pflichtmodulen in Deutsch oder in Englisch besucht werden. Die Abschlussprüfung findet in Deutsch statt. Die Prüfungssprache ist nicht auswählbar.

VIII. Beratung

Für eine individuelle Beratung, ob ein Prüfungsordnungswechsel in Ihrem Einzelfall sinnvoll ist oder wie in Ihrem Einzelfall Prüfungsleistungen übertragen werden, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung oder an das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt.

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Vera Häckel

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