Aufbau des Studiums
Der Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre ist ein dreijähriger Studiengang (6 Semester), bei dem 180 ECTS (European Credit Transfer System) Punkte erworben werden.
Überführungsregelungen neue Prüfungsordnung
Zum Wintersemester 2024/25 tritt – vorbehaltlich der Veröffentlichung - eine Neufassung der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Volkswirtschaftslehre (BPO 2024) in Kraft. Studierenden, die das Studium bereits vor dem Wintersemester 2024/2025 aufgenommen haben, können auf Antrag in die Prüfungsordnung 2024 wechseln.
Grundlagenstudium
Im ersten Studienjahr lernen Sie im Pflichtbereich grundlegende Kenntnisse, Zusammenhänge, Modelle und Methoden der Volkswirtschaftslehre.
Dieses Grundlagenstudium umfasst acht Pflichtmodule (66 ECTS Punkte):
- Grundzüge der Volkswirtschaftslehre
- Mathematik (für Wirtschaftswissenschaftler)
- Finanzen I
- Finanzen II
- Statistik
- Angewandte Datenanalyse
- Mikroökonomik I
- Makroökonomik I
- Wissenschaftliches Arbeiten
Module nach Modulgruppen und Semestern
Vertiefungsstudium
Ab dem zweiten Studienjahr werden die Grundlagenkenntnisse im fachgebundenen Wahlpflichtbereich vertieft und auf ausgewählte ökonomische Fragen angewandt.
Sie wählen bis zu 15 fachgebundene Wahlpflichtmodule (90 ECTS Punkte). Sie haben die Möglichkeit, frei aus unserem umfangreichen Modulkatalog zu wählen und sich bei Interesse an diesen Themenschwerpunkten zu orientieren.
- Quantitative Ökonomik
- Wirtschaftspolitik
- Unternehmen und Finanzierung
- Märkte und Strategien
- Data Science
- Wirtschaft und Recht
- Verhaltensökonomik
Modulübersicht nach Vertiefungschwerpunkten
Module nach Modulgruppen und Semester
Interdisziplinäres Studium
Ab dem zweiten Studienjahr ermöglichen die freien Wahlpflichtmodule (12 ECTS Punkte) einen interdisziplinären Blick in andere Wissenschaften der Universität Bonn.
Die Wahlmöglichkeiten umfassen u.a. Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie, Philosophie und zahlreiche Fremdsprachen. Es kann auch ein mindestens sechswöchiges Praktikum absolviert werden. Eine Übersicht der wählbaren Module finden Sie am Ende des Modulhandbuchs.
Die Modulbeschreibungen finden Sie in den Modulhandbüchern der jeweiligen Fächer auf den Webseiten der entsprechenden Fakultäten und Institute. In der Übersicht ist zu jedem Fach ein Link angegeben, über den Sie auf die Websiten der anderen Fächer gelangen.
Praktikum
Ab dem zweiten Semester haben Sie die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Freien Wahlpflichtbereich für 6 ECTS anrechnen zu lassen.
Das Praktikum ermöglicht wirtschaftswissenschaftliches Fachwissen und Methoden auf praxisrelevante Fragestellungen in privaten oder staatlichen Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen oder Behörden anzuwenden. Sie lernen, wirtschaftswissenschaftliche Sachverhalte verständlich und zielgruppengerecht (auch Fachfremden gegenüber) darzustellen, ergänzen theoretisches Wissen mit praktischen Methoden und erwerben für das Berufsfeld, in dem das Praktikum stattfindet, relevante Schlüsselkompetenzen.
Anforderungen an das Praktikum
- Dauer: mindestens 6 Wochen Vollzeittätigkeit in einem Unternehmen, während der vorlesungsfreien Zeit.
- Empfohlen ab dem 3. Fachsemester.
- Art des Praktikums: in Unternehmen, Organisationen, Verbänden, öffentliche Einrichtungen mit Aufgaben im wirtschaftwissenschaftlichen Bereich (z.B. im Controlling, der internen Beratung, der Datenanalyse…)
- Abgabe eines Praktikumsberichts/Praktikumsbescheinigung
Auslandsaufenthalt
Das dritte Studienjahr, insbesondere das 5. Semester, wird für einen optionalen Auslandsaufenthalt (Auslandsstudium oder Praktikum) empfohlen.
Zahlreiche Partnerschaften und Förderprogramme (ERASMUS, Global Exchange) und umfangreiche Anerkennungsmöglichkeiten von internationalen Prüfungsleistungen ermöglichen einen Auslandsaufenthalt ohne Zeitverzögerung für das Studium.
Bachelorarbeit
Das Studium wird mit der Bachelorarbeit (12 ECTS Punkte) im 6. Semester abgeschlossen.
Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, einer Lösung zuzuführen und diese angemessen darzustellen.