Erasmus Partnerschaften und weitere Fachbereichspartnerschaften
Sie haben die Möglichkeit entweder mit dem ERASMUS+ Progamm oder über weitere bilaterale Partnerschaften des Fachbereichs ein Auslandssemester zu organisieren.
ERASMUS+ & ERASMUS+ Weltweit
Das ERASMUS+ Programm der EU ermöglicht Studierenden für drei bis 12 Monate an einer Universität innerhalb der EU zu studieren oder in den Ländern der EU ein Praktikum zu absolvieren. Während dieser Zeit im Ausland, werden Teilnehmer*innen sowohl finanziell als auch organisatorisch unterstützt. Mehr zu Erasmus+7.
Zum Sommersemester 2022 startet die neue Erasmus-Programmgeneration an der Universität Bonn
Das neue Erasmus+ legt sein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion sowie Nachhaltigkeit. Deshalb gibt es zusätzliche finanzielle Förderungen zum einen für „grünes“ Reisen, zum anderen für Studierende mit einem GdB ab 20 oder chronischen Erkrankungen, für Studierende, die ihre Kinder mit ins Auslandsstudium nehmen möchten sowie ab WS 2022/23 für berufstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus. Aktuelle und weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
ERASMUS weltweit
VWL-Studierende können mit dem Erasmus+ auch außerhalb Europas studieren, der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat derzeit Kooperationsverträge mit zwei Universitäten in Israel.
Der Mobilitätszuschuss für ein Semester an diesen Universitäten beträgt € 700 pro Monat
Die Bewerbungsfrist ist – wie beim regulären Erasmus+-Programm – der 1. Februar 2024 für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025.
- Israel: The Hebrew University of Jerusalem
- Israel: Tel Aviv University
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat außerdem Partnerschaften mit zwei sehr renommmierten Universitäten in Russland. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Auslandskoordination.
ERASMUS Förderung
Informationen zur finanziellen ERASMUS-Förderung finden Sie hier.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation als ordentliche*r Student*in
- Abschluss mindestens des ersten Studienjahres bei Antritt des Auslandsstudiums
- ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache
Ausgewählte Bewerber*innen sind verpflichtet vor und nach dem ERASMUS-Semester an einem online Sprachtest teilzunehmen, der dazu dient, die gewonnene Sprachkompetenz zu evaluieren.
Weitere Informationen rund um die Bewerbung finden Sie hier
Auswahlkriterien
- fachliche Leistungen
- persönliche und fachliche Motivation für das geplante Auslandsstudium
- Sprachkenntnisse
- extracurriculares Engagement
Bewerbung
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2025
Bevor Sie eine Bewerbung einreichen, kommen Sie bitte zu einer Beratung bei der Auslandskoordinatorin vorbei.
Für die Bewerbung reichen Sie bitte die folgenden Bewerbungsunterlagen über das Portal für Austauschprogramme Mobility Online der Universität Bonn ein. Bitte lesen Sie zuvor die ausführliche Anleitung zur Erstellung Ihrer Bewerbung auf der Erasmus-Seite des Dezernats Internationales.
- Motivationsschreiben (auf Englisch), in dem Sie sowohl die akademischen als auch Ihre persönlichen Beweggründe für ein Auslandsstudium darlegen. Sie können bis zu drei Zieluniversitäten angeben; bitte begründen Sie dabei für jede der gewählten Universitäten, warum Sie dort studieren möchten.
- für Israel: Motivationsschreiben auf Englisch
- tabellarischen Lebenslauf (auf Englisch)
- aktuelle Basis-Leistungspunkteübersicht (bei Master-Studierenden: Kopie des Bachelor-Zeugnisses)
- Abiturzeugnis (in Kopie)
- Nachweis über Englischkenntnisse (z.B. durch Abiturzeugnis, Sprachzeugnis vom IAAK, TOEFL Test, IELTS Test oder Cambridge Certificates)
- für Israel: TOEFL mit mindestens 89 Punkten oder IELTS mit 7 Punkten
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache, sofern diese nicht Englisch ist (z.B. DELF, DALF, TCF für Toulouse)
- Nachweis über extracurriculare Aktivitäten (falls vorhanden)
Geeignete Bewerber*innen werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Sabine Hübner-Monien
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