Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
Prüfungsleistungen aus dem Ausland werden auf Antrag anerkannt. Anerkennungsanträge müssen gestellt werden, sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig sind. Anträge werden von der Auslandskoordinatorin jederzeit entgegengenommen und dann gesammelt an die Gutachter*innen weitergeleitet. Das Anerkennungsverfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Für die Anerkennung gilt:
- Bachelorstudiengang: Prüfungsleistungen aus einem Bachelor- oder gleichwertigen Studiengang werden anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den Bonner Prüfungsleistungen bestehen. Studierende können auswählen, welche Prüfungsleistungen Sie zur Anerkennung bringen. Anerkennbare Prüfungsleistungen werden ohne Noten als "bestanden" anerkannt (PO 2016). Die Bachelorarbeit wird nicht anerkannt.
- Masterstudiengang: Prüfungsleistungen aus einem Master- oder gleichwertigen Studiengang werden anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den Bonner Prüfungsleistungen bestehen. Studierende können auswählen, welche Prüfungsleitungen Sie zur Anerkennung bringen. Anerkennbare Prüfungsleistungen werden ohne Noten als "bestanden" anerkannt (PO 2017). Die Masterarbeit wird nicht anerkannt.
Anerkennungsregeln
- Auf den Pflichtbereich im Bachelor-Studiengang und die Basismodule im Master-Studiengang können nur Kurse anerkannt werden, die den Bonner Modulen in Umfang, Anforderungen und Inhalten im Wesentlichen entsprechen bzw. keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die Kurse aus dem Ausland werden als ein vorhandenes Bonner Modul anerkannt.
- Auf den fachgebundenen Wahlpflichtbereich im Bachelor-Studiengang und die Aufbaumodule im Master-Studiengang können Kurse von einer ausländischen Universität, die vom Inhalt, Umfang und Niveau gleichwertig sind und in eines der Vertiefungsgebiete bzw. in eine der Studienrichtungen passen, auch dann anerkannt werden, wenn es im Bonner Modulkatalog keine Entsprechung gibt.
- Dies gilt nicht für den freien Wahlpflichtbereich des Bachelor-Studiengangs: Hier können nur die Kurse anerkannt werden, die auch in Bonn im freien Wahlpflichtbereich verfügbar sind (siehe Modulkatalog).
- Anerkannt werden können nur solche Kurse, die durch offizielle Prüfungen abgeschlossen und in einem Zeugnis der auswärtigen Hochschule (Transcript of Records) dokumentiert wurden. Gleichwertige Leistungen werden im Bachelor- und im Masterstudiengang mit 7,5 Leistungspunkten anerkannt.
- Grundsätzlich werden alle Kurse, die gleichwertig sind bzw. keine wesentlichen Unterschiede aufweisen, anerkannt (Ausnahme: freier Wahlpflichtbereich, s.o.). Sollten durch die Anerkennungen insgesamt mehr als 180 ECTS bzw. 120 ECTS erzielt werden, werden die insgesamt erworbenen Punkte skaliert, sodass die Gewichtung der einzelnen Bereiche erhalten bleibt.
- Eingereichte Anerkennungsanträge können nicht mehr geändert (z.B. gekürzt oder umgewidmet) werden. Die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens sind bindend und sind der Einflussnahme durch die Antragsteller entzogen. Dies gilt auch bei Anerkennung auf andere Module als gewünscht.
Hier finden Sie weitere Anerkennungsregelungen für das Bachelorstudium und weitere Anerkennungsregelungen für das Masterstudium.
Bereits anerkannte Kurse
Bereits anerkannte Kurse aus unseren Partneruniversitäten des Global Exchange Programs (Stand: August 2021):
Anerkennungen Asien & Australien
- Chengchi University
- Chinese University of Hong Kong
- Hong Kong University
- Keio University
- Korea University
- National University of Singapore
- Seuol National University
- Shanghai Jia Tong
- National Taiwan University
- Tongji University
- Waseda University
- Austsralian National University
- University of New South Wales
Anerkennungen Nord- & Südamerika
- American University
- Louisiana State University
- Univeristy of British Columbia
- Univeristy of New Mexico
- University of Ottawa
- Univeristy of Stony Brook
- Univeristy of Toronto
- University of York
- Washington State University
- Benemérita Universidad Autónoma de Puebla
- Anerkennungen im Master
Vorabanfragen
Vor Antritt Ihres Auslandsstudiums und bevor Sie das Learning Agreement ausfüllen, ist es ratsam die Anerkennbarkeit der von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen überprüfen zu lassen.
- Dazu benötigen Sie detaillierte Kursbeschreibungen, aus denen der Inhalt, die Prüfungsform, die verwendete Literatur und die vor Ort vergebenen Credit Points hervorgehen. Es muss sich dabei um möglichst aktuelle offizielle Kursbeschreibungen handeln; sind diese nicht auf Deutsch oder Englisch verfügbar, legen Sie bitte eine Übersetzung bei und kennzeichnen diese als (eigene) Übersetzung.
- Bitte geben Sie außerdem an, auf welches Modul und in welcher Studienrichtung der jeweilige Kurs angerechnet werden soll. Die Zuordnung der Module zu den einzelnen Studienrichtungen finden Sie hier.
- Bitte laden Sie die Kursbeschreibungen als PDF-Dokumente hoch (Achtung Größenbeschränkung 2 MB).
- Bitte nutzen Sie für Ihre Vorabanfrage ausschließlich dieses Online-Formular.